Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt Lehrkräfte im Sportunterricht besonders in die Pflicht: Sportlehrer seien besonders verpflichtet, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schülerinnen und Schülern rechtzeitig und qualifiziert durchzuführen.
Das Würzburger Rote Kreuz verzeichnet seitdem der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben hat eine verstärkte Nachfrage nach Erste-Hilfe-Kursen. In Wiesbaden war vor sechs Jahren ein Schüler im Sportunterricht bewusstlos zusammengebrochen. Fehlende Reanimationsversuche der hinzugerufenen Lehrkräfte waren nach Auffassung der Familienangehörigen mit Schuld an einem entstandenen und bleibenden Hirnschaden.
Erstmals bietet das BRK Würzburg nun einen speziell auf die Bedürfnisse von Lehrkräften und Übungsleitern ausgelegten Erste-Hilfe-Workshop an. Oliver Lückhof, Experte für Breitenausbildung beim BRK Kreisverband Würzburg, plant ab dem 17.06.2019 interessierte Lehrkräfte, Trainer und Betreuer von Ferienfreizeiten auf eine ganze Bandbreite an Szenarien vorzubereiten. Der Abendkurs dauert zwei Stunden, die Teilnahmegebühr beträgt 25 €. „Wir lassen Muskelbänder imaginär reißen und üben sehr realitätsnah, damit die verantwortlichen Sportbetreuer für alle Notfälle gerüstet sind“. Für Reanimationsmaßnahmen will sich Lückhof besonders Zeit nehmen, „weil beim Herzstillstand wirklich jede Minute ohne optimale Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit zu überleben um 10% mindert.“
Das Rote Kreuz verspricht, seinen ersten Workshop für Lehrer und Trainer sofort auszuwerten. „Sollte die Resonanz entsprechend sein, nehmen wir das Angebot fest in unser Portfolio auf!“, so Ausbildungsleiter Oliver Lückhof. Auf Anfrage kann der Workshop auch vor Ort durchgeführt werden.
Anmeldung und Infos: brk-wuerzburg.de/kurse oder Telefon 08 000 365 000