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Fahrprüfung beim Roten Kreuz

Auch das Rückwärtsfahren wird bei der Prüfung zum Feuerwehrführerschein abgenommen. Bild: BRK Rottendorf

Fahrstunden sind anders. Doppelt angelegte Pedale, zwei Innenspiegel, Herzklopfen verbunden mit der Gewissheit dass der Fahrlehrer im Notfall ins Lenkrad greift. Das BRK Würzburg hat jetzt 18 Rotkreuzlern die Fahrerlaubnis zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen erteilt. Fahrstunden und -prüfung wurden auf gewöhnlichen Rettungswagen des Roten Kreuzes durchgeführt, ohne Zusatzpedal und der damit verbundenen Möglichkeit zum Eingreifen.

Helmut Bach ist beim BRK Würzburg ehrenamtlicher Kreisbereitschaftsleiter, damit verantwortlich für über 800 aktive Mitglieder. Mit seiner umfangreichen Fahrpraxis gehört der 51jährige zu den routiniertesten Blaulichtfahrern des BRK Kreisverbandes Würzburg. "Den Schalter für das Martinshorn bekommen unsere Fahrneulinge zuletzt gezeigt",  Bach will seinen Fahrschülern vor allem ein Gefühl für große Autos und lauernde Gefahren vermitteln. 

Die Einsatzfahrzeuge der Roten Kreuzes bringen es überwiegend auf 4,5 Tonnen. Eine neue EU-Regelung, nach der der Führerschein der Klasse C 1 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erworben werden muss, hätte für die Rettungsdienste und Feuerwehren einen großen Mehraufwand an Zeit und Geld bedeutet. "Bei Großschadensfällen wären viele unserer Fahrzeuge und Helfer nicht an die Einsatzstelle gelangt", erläutert Helmut Bach. 

Laut Bach können die Blaulichtorganisationen durch eine fachgerechte Unterweisung die Fahrausbildung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen übernehmen. Die vorgeschriebene Ausbildung haben jetzt 18 Rotkreuzler mit Erfolg abgelegt. Davor haben sie sich in vier Theoriestunden über Ladungssicherung, Blaulichtfahrten, Versicherungen und Fliehkraftverhaltung informieren müssen. Der Praxisteil umfasste drei Stunden, für die Prüfung sind 60 Minuten vorgeschrieben. Die neu ausgestellte Fahrerlaubnis berechtigt aber nur zum Führen von Fahrzeugen einer Hilfsorganisation.

Der Führerscheinerwerber muss bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Die Verordnung zur Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten.

Helmut Bach macht klar: "Der abgelegte Feuerwehrführerschein berechtigt beim Roten Kreuz nicht gleich zu Blaulichtfahrten im Rettungsdienst". Weiterhin verlange das BRK eine mehrjährige Fahrpraxis bis es mit Martinshorn durch die Stadt geht.


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