Entwicklung und Struktur des Roten Kreuzes

international, national und regional

  • Ab 1867 kam es in nahezu allen Ländern Europas zur Gründung von nationalen Rotkreuzgesellschaften.
  • 1863 wurde das Internationale Komitee gegründet, das 1876 den noch heute gültigen Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (franz. Comité international de la Croix-Rouge, CICR; engl. International Committee of the Red Cross, ICRC) erhielt.
  • Das IKRK hat seinen Sitz in Genf und erfüllt mit rund 80 Delegierten in aller Welt den völkerrechtlichen Auftrag, sich für den Schutz der Opfer in bewaffneten Konflikten einzusetzen. Auf Grundlage der Genfer Abkommen besucht es außerdem weltweit Gefangene und organisiert den zentralen Suchdienst.
  • 1919 gründeten die Rotkreuzgesellschaften Grossbritanniens, Frankreichs, Italiens, Japans und der USA die Liga der Rotkreuzgesellschaften. Die Rotkreuzaktivitäten wurden über die strikte Mission des IKRK hinaus auch auf die Hilfe für Opfer von nicht kriegsbedingten Notsituationen ausgedehnt. Heute heißt die Liga "Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften" (IFRC).
  • Sie ist die Dachorganisation der nationalen Rotkreuzgesellschaften und unterstützt den Aufbau neuer nationaler Gesellschaften. Die Internationale Föderation koordiniert darüber hinaus Hilfseinsätze nach Naturkatastrophen. Auch die Entwicklungszusammenarbeit zählt zu ihren Aufgaben. Oberstes Gremium der Bewegung ist die Internationale Rotkreuz- /Rothalbmondkonferenz, bestehend aus Vertretern der Nationalen Gesellschaften, der Föderation, des IKRK sowie aller Vertragsstaaten der Genfer Abkommen.
  • 1928 wurde als Dachorganisation des IKRK und der Föderation das "Internationale Rote Kreuz" (IRK) gegründet. Heute lautet der Oberbegriff "Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung".
  • Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 187 anerkannten Nationalen Gesellschaften die größte Humanitäre Organisation der Welt. Sie hat nahezu hundert Millionen freiwillige Helfer und 300.000 hauptberufliche Mitarbeiter.

Was IKRK, Rotkreuzföderation und Nationale Rotkreuzgesellschaften für Aufgaben haben

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
  • Überwachung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konventionen
  • Pflege und Versorgung von Verwundeten
  • Überwachung der Behandlung von Kriegsgefangenen sowie ihre Versorgung
  • Familienzusammenführung sowie die Suche nach vermissten Personen (Suchdienst)
  • Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung Vermittlung zwischen den Konfliktparteien
www.icrc.org
Internationale Föderation der Rotkreuz- und der Rothalbmondgesellschaften
  • Reaktion auf Katastrophen und andere Notsituationen durch Hilfsmassnahmen
  • Katastrophenvorsorge durch Aus- und Weiterbildung von Hilfskräften sowie das Bereitstellen und Verteilen von Hilfsgütern
  • Gesundheitsvorsorge und sozialmedizinische Betreuung auf lokaler Ebene
www.ifrc.org
Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Humanitäre Hilfeleistung im Fall von bewaffneten Konflikten und anderen Notsituationen von großem Ausmaß wie Naturkatastrophen Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts Zusammenarbeit mit dem IKRK und mit der Föderation betreffend die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von Hilfseinsätzen Weitere humanitäre Aufgaben im Heimatland im Rahmen der personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, Tätigkeit als Dienstleister im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen (Blutspendewesen, ziviler Rettungsdienst, soziale Dienste wie Alten- und Krankenpflege) www.drk.de

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Die Tätigkeit aller Organisationen, die der Bewegung angehören, beruht auf den sieben Rotkreuzgrundsätzen. Hier finden Sie den Originaltext.