Ich suche allgemeine Informationen zum Thema Testament
Der BRK-Kreisverband Würzburg hält für Fragen rund um das Testament ein Ratgeber-Heft bereit. Dieses bietet Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Es soll Ihnen eine Hilfe sein, Ihren letzten Willen so festzuhalten, dass er Ihren Wünschen und Werten entspricht. Dazu haben wir die wichtigsten Informationen zum deutschen Erbrecht und zur Gestaltung von Testamenten zusammengestellt. Wir informieren Sie außerdem zu den Themen Verfügungen und Vollmachten.
Fordern Sie unseren kostenlosen Testament-Ratgeber per Telefon unter 0931 80008-21 oder per Kontaktformular an.
Auch für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach Frau Fatbardha Fejza unter Telefon 0931 80008-21 an.
Für wen ist eine Testamentsspende geeignet?
Grundsätzlich für alle, die etwas Gutes tun wollen. Ein Erblasser kann neben seinen Erben dem BRK-Kreisverband Würzburg einen Geldbetrag oder einen sonstigen Vermögensbestandteil in Form eines Vermächtnisses zukommen lassen. Für Menschen ohne Nachkommen bietet es sich an, den Kreisverband als Alleinerben oder gemeinsam mit weiteren Wohlfahrtsorganisationen als Miterben einzusetzen. Nach dem Ableben würde das Vermögen ansonsten an den Staat fallen.
Wie verwendet das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Würzburg meine Testamentsspende?
Der Kreisverband Würzburg setzt die Testamentsspende zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen ein. In Stadt- und Landkreis Würzburg stehen die ehrenamtlich Aktiven und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BRK-Kreisverbandes Würzburg hilfsbedürftigen Menschen zur Seite. Mit den Bereitschaften, der Wasserwacht, dem Jugendrotkreuz, der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, dem Rettungsdienst und Krankentransport, den Kindertagesstätten, Altenheimen, dem Hausnotruf und Menüservice, dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie unseren zahlreichen Einrichtungen und Beratungs- und Betreuungsangeboten sind wir für die Menschen da. Wir wissen, was es heißt, Hilfe zu leisten, zu retten, Trost zu spenden und Leid zu lindern. Getreu unseren Rotkreuzgrundsätzen helfen wir ohne Vorbehalte, aber mit konkreten Hilfsangeboten, Beratungs- und Betreuungsstellen sowie sozialen Dienstleistungen. Die Vision einer gerechteren Welt bestimmt unser Handeln.
Viele unserer satzungsgemäßen Aufgaben sind nicht oder nur zum Teil durch eigene Einnahmen gedeckt. Diese Lücke füllen Fördermitglieder, Spender, Stifter sowie Menschen, die uns in ihrem Testament bedenken. Mit der Übertragung von Vermögen durch ein Testament helfen Sie kranken, verletzten, behinderten, einsamen und bedürftigen Menschen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Testamentsspende bei uns in guten Händen ist und Ihre Hilfe bei den Menschen ankommt.
Ich möchte dem Roten Kreuz gerne einen Teil meines Vermögens spenden, es aber nicht als Erben einsetzen
Das ist möglich. Sie können dem BRK-Kreisverband Würzburg über ein Vermächtnis einen bestimmten Vermögenswert zusprechen. Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Sie können zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Gemälde, ein Schmuckstück oder auch ein Wohnrecht weitergeben. Derjenige, der durch ein Vermächtnis einen Vermögensvorteil bekommt, wird als „Vermächtnisnehmer“ bezeichnet. Während der Erbe kraft Gesetz in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, erwirbt der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Er erhält die versprochenen Vermögenswerte nach der Testamentseröffnung von den Erben.
Kann ich das Rote Kreuz auch in meine Lebensversicherung als Begünstigten einsetzen?
Sie können eine Organisation wie den BRK-Kreisverband Würzburg zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Wertpapierdepots oder Bankguthaben erklären. Ihr Kreditinstitut oder Ihr Versicherungsunternehmen halten entsprechende Formulare bereit.
Muss ich den BRK-Kreisverband Würzburg informieren, wenn ich dessen Arbeit in meinem Testament berücksichtige?
Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von Ihnen, auch weil wir Ihnen dann noch danken können. Was Sie uns in welcher Form mitteilen möchten, ist jedoch ganz alleine Ihre Entscheidung.
Fällt Erbschaftssteuer an?
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Würzburg ist eine anerkannte gemeinnützige und mildtätige Organisation. Eine Testamentsspende unterliegt daher nicht der Erbschaftssteuer. Abgesehen von Ausgaben z. B. für die Testamentseröffnung oder einen Erbschein kommen somit 100 % beim Roten Kreuz an.