Externe Prüfungen
Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht lässt das Deutsche Rote Kreuz durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz prüfen. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte unterliegen regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Bundesministerien oder des Bundesverwaltungsamtes. Besondere Auflagen erfüllt das DRK bei Projekten im Ausland, die von der Europäischen Union oder den Bundesministerien mitfinanziert werden. Einer der größten Geldgeber, der Europäische Dienst für humanitäre Hilfe (ECHO), unterzieht sowohl die Finanz- und Organisationsstrukturen als auch die internen Kontrollsysteme regelmäßigen Untersuchungen. Dabei wurde das Deutsche Rote Kreuz regelmäßig als zuverlässiger ECHO-Partner eingestuft. Gemeinsame Projekte mit anderen Rotkreuzorganisationen - beispielsweise dem IKRK - werden nach Abschluss auf Wirksamkeit, Nutzen und Nachhaltigkeit überprüft.
Interne Revision
Mit der internen Revision sind die Mitarbeiter einer Stabsstelle betraut, die dem Vorstand zugeordnet ist. Sie überprüfen die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung, die Verwendungsnachweise für Zuwendungen, das Rechnungswesen und zugehörige Abläufe. Regelmäßig werden zudem Hilfsprojekte des Deutschen Roten Kreuzes im Ausland kontrolliert. Mit diesen Prüfungen werden oft externe Gutachter beauftragt, zum Beispiel aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Außerdem erstellt die Revision Arbeitshilfen und führt Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Generalsekretariats und seine Auslandsdelegationen durch.
Ombudsmann
Als eine der ersten Non-Profit-Organisationen hat das Deutsche Rote Kreuz e. V. im Jahr 2008 eine Ombudsstelle eingerichtet. Als externe Vertrauensperson nimmt er Hinweise der Mitarbeiter auf, wie etwa Verdachtsfälle von Korruption, Vorteilsnahme oder andere sogenannte dolose - also schädigende - Handlungen. Er nimmt somit die Rolle eines externen, unabhängigen Ansprechpartners für Mitarbeiter des Generalsekretariats ein - auch jene im Ausland - sowie der Gremien des Bundesverbands. Seine Funktion ist es, jeden Hinweis gezielt zu verfolgen und bereits durch das Wissen über die strikte Verfolgung eine starke präventive Wirkung zu entfalten.
Ombudsmann: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Telefon: 069/71033330 oder 06105/921355
Email-KontaktRisiken für die künftige Arbeit
Aus der Abhängigkeit von stark schwankenden Spendeneingängen ergaben sich auch im Jahr 2010 die größten Risiken für das Deutsche Rote Kreuz. Um die Gefahr künftig zu verringern und die Auslandshilfen zu sichern, wurden mittel- und langfristige Fundraising-Ziele vereinbart. Das Generalsekretariat hat zudem vielfältige Steuerungsinstrumente entwickelt, mit deren Hilfe Risiken frühzeitig erkannt und in ihren Folgen abgemildert werden können.
Risikomanagement
Das Risikomananagementsystem des Deutschen Roten Kreuzes lehnt sich an das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) an. Jährlich wird dem Präsidium ein Bericht vorgelegt, der den aktuellen Stand des Risikomanagements des Vorstands und der Bereichsleiter sowie eine Bewertung der jeweiligen Gefahren enthält. Neben wesentlichen strategischen Fragen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte durchgeführt, mit deren Hilfe die Managementprozesse noch effizienter gestaltet werden konnten. So werden heute Chancen schneller genutzt und Risiken besser beherrscht.
Controlling
Das Controlling stellt allen Entscheidungsträgern kontinuierlich die benötigten Informationen aus dem Rechnungswesen zur Verfügung. Zielgruppe des Controllings sind Mitarbeiter mit Projektverantwortung, Team- und Bereichsleiter sowie der Vorstand und das Präsidium. Neben der jährlichen Wirtschaftsplanung ist es die wichtigste Aufgabe des Controllings, monatliche Berichte für alle Bereiche zu erstellen. Aus ihnen leiten Bereichsleiter gemeinsam mit dem Vorstand kurzfristig notwendige Steuerungsmaßnahmen ab. Dem Präsidium werden vierteljährlich die Ergebnisse vorgestellt.