Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.
Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.
Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
· - Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
· - Wenn Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
· - Wenn Sie behindert sind.
· - Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
· - Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
· - Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
· - Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
· - Wenn Sie eine Beratung brauchen.
· - Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
· - Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Wollen Sie mehr dazu wissen?
Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.
Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.htmlDie Grundpflege ist eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw.
medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiteten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit an. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf oder über unsere Beratungshotline: