- Das Erkennen von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten
- Psychologische Beratung und Betreuung
- Vermittlung an ambulante und stationäre Einrichtungen
- Begleitende sozialpsychiatrische Betreuung
- Betreuung von Menschen mit psychischer Erkrankung in Wohngemeinschaften bzw. eigenen Wohnungen
- Ausbildung von Laienhelfer/innen
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?