Der Betreuungsdienst betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern, sichert die sozialen Belange der Betroffenen während der einzelnen Betreuungsphasen und führt Maßnahmen der Basisnotfallnachsorge durch. Er ist gegliedert in die Schnelleinsatzgruppen (SEG) Betreuung und Verpflegung.