Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. R. Wichert / DRK e.V.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Was ist das "Freiwillige Soziale Jahr"?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil. Weitere Infos: www.freiwilligendienste.drk.de
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. A. Zelck / DRK e.V.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen. Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
Welche Angebote macht Ihnen das BRK?
Das Bayerische Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die für das BRK typischen Einsatzfeldern sind
  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime
Das BRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger.
Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das BRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. BRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen BRK-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen. Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des BRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.

Ansprechpartnerin

Frau
Vladimira Atanassova

Tel: +49 (0) 931 80008-25
Tel: 08 000 365 000
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