Wenn es zu einem schweren Unglück oder gar zu einer Katastrophe gekommen ist, haben viele Menschen den dringenden Wunsch zu erfahren, ob ihre Angehörigen betroffen sind und wo sich diese befinden.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der BRK-Personenauskunftstelle richten dann gemäß den landesrechtlichen Vereinbarungen vor Ort die Gemeinsame Auskunftstelle der Hilfsorganisationen ein und bieten Hilfe suchenden Menschen eine Antwort auf ihre quälenden Fragen.
Um überhaupt Auskunft über vermisste Angehörige geben zu können, müssen im Vorfeld die notwendigen Personendaten erfasst werden. Dies geschieht durch die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes vor Ort. Helfer des Fachdienstes Suchdienst / Personenauskunftstelle können dabei unterstützend mitwirken.
Und so arbeitet das Kreisauskunftsbüro:
Der Fachdienst Suchdienst / Personenauskunftstelle der BRK-Bereitschaften übernimmt das Auskunftswesen bei Katastrophen und Großschadenslagen.
Auf Kreisverbandsebene richten die Personenauskunftstellen ihre "Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen" ein, die Informationen zu Verletzten bzw. unverletzten Personen sammelt und Auskünfte über deren Verbleib gegenüber besorgten Angehörigen erteilt.