Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen

richtet sich an Frauen und Männer ab 18 Jahren
  • die in psychiatrischer Behandlung sind oder waren
  • die sich aufgrund ihrer psychischen Situation verunsichert, bedroht oder verwirrt fühlen
  • die nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder einer Rehabilitationseinrichtung Schritte in die Selbständigkeit machen möchten
  • die ihre momentane Situation als kontaktarm, einengend oder krankmachend empfinden
und dafür ein individuelles Unterstützungsangebot brauchen und wünschen.

Betreutes Wohnen heißt Unterstützung in Fragen:

  • des Wohnens
  • der Arbeit/Tagesstruktur
  • der Freizeit
  • der psychischen Gesundheit
  • Kontakte

Betreutes Wohnen bedeutet konkret:

  • Individuelle Unterstützungsangebote, die auf dem Hintergrund eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans in einer Betreuungsvereinbarung beschrieben werden.

  • Regelmäßige Einzel – und gegebenenfalls Gruppengespräche

  • Praktische Unterstützung (z.B. bei Behördengängen Regelung finanzieller Angelegenheiten, bei der Suche nach einer Beschäftigung oder REHA – Maßnahme).

  • Gemeinsame Planung und Gestaltung von Freizeit.

  • Bei Bedarf gemeinsame Erarbeitung einer sinnvollen, den individuellen Voraussetzungen angemessenen Tagesstruktur und Hilfestellung bei der Erschließung von Möglichkeiten.

  • Erschließung von weiterführenden, ergänzenden Hilfen

Ziele des Betreuten Wohnens sind:

  • eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebensraumes
  • Aufbau von Kontakten zu anderen Menschen
  • Aufbau der Fähigkeit bestehende Beziehungen aufrecht zu erhalten und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend zu gestalten
  • Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen des Alltags (z.B: Selbstversorgung, Umgang mit Geld, Regelung persönlicher Angelegenheiten)
  • Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • Umgang mit der psychischen Beeinträchtigung
  • Stärkung der Fähigkeit mit Krisensituationen angemessen umzugehen
  • Selbstvertrauen in eigene Stärken (zurück-) gewinnen.

Wohnformen:

Verschieden große Wohngemeinschaften in vom BRK angemieteten Wohnungen.
Einzelwohnen in der eigenen Wohnung (auch Wohngemeinschaft möglich).

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt in Anlehnung an SGB XII über den jeweils zuständigen Kostenträger. Kosten für Lebensunterhalt und Miete bringen die Klienten selbst auf.

Ansprechpartner

Herr
Michael Urbas
Bereichsleiter

Tel: +49 (0) 931 413080
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